Überprüfung des Versicherungsschutzes für Studenten

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Bei der Aufnahme des Wintersemesters an deutschen Hochschulen am 1. Oktober sollten Studenten nicht nur ihren Studienplan und ihre Wohnungssuche im Blick haben, sondern auch ihren Versicherungsschutz überprüfen. Es ist wichtig zu klären, ob Studenten in der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung „familienversichert“ sind oder ob sie sich eigenständig versichern müssen. Die Möglichkeit einer Mitversicherung über die Eltern hängt von verschiedenen Faktoren ab, sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz für Kinder

In den Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung kann man nachlesen, ob und wie Kinder „familienversichert“ sind. Es wird geklärt, ob Zeiten der Erstausbildung wie Schule, Berufsausbildung und Studium versichert sind. Es wird festgestellt, ob Versicherungsschutz besteht, wenn während des Studiums oder der Ausbildung eine Aushilfstätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Es wird ermittelt, ob das Kind im Haushalt der Eltern behördlich gemeldet sein muss. Es wird geprüft, welche Altersgrenzen im Versicherungsvertrag festgelegt sind. Es wird festgestellt, ob Versicherungsschutz besteht, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, zum Beispiel für die Wartezeit vor Ausbildungsbeginn, während des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Wehrdienstes.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist es für Versicherer wichtig zu unterscheiden, ob es sich um die Erst- oder Zweitausbildung handelt. Studenten bleiben über ihre Eltern mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und sich im Studium oder einem unmittelbar anschließenden Masterstudiengang befinden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Referendariatszeit oder Fortbildungsmaßnahmen. Wenn Studenten nach dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnen oder den Master nicht direkt an den Bachelor anschließen, müssen sie in der Regel eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen.

Krankenversicherungspflicht für Studenten in Deutschland

Studenten in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wenn sie jedoch Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, können sie bis zum 25. Geburtstag über die Krankenkasse der Eltern familienversichert bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass sie kein eigenes Einkommen haben oder dieses nicht höher als 485 Euro monatlich ist. Auch als „Mini-Jobber“ dürfen sie nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, um familienversichert zu bleiben.

Volljährige Studenten, die ihr Studium fortsetzen und familienversichert sind, müssen sich in der (gesetzlichen) Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichern. Sie zahlen einen günstigen Beitrag bis zum 30. Lebensjahr und können danach wählen, ob sie sich freiwillig in der GKV zu einem höheren Beitrag weiterversichern möchten.

Studenten können sich bei Studienbeginn von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen

Studenten haben die Möglichkeit, sich bei Studienbeginn von der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) befreien zu lassen und stattdessen in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dies kann vorteilhaft sein, wenn die PKV als private Restkostenversicherung aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern möglich ist und das Studium vor dem 25. Geburtstag endet. In solchen Fällen ist die PKV oft kostengünstiger als die KVdS. Um den Wechsel von der GKV in die PKV vorzunehmen, müssen Studenten innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht stellen. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist nicht mehr möglich.

Nach Vollendung des 25. Lebensjahres haben Studenten in der Regel keinen Anspruch mehr auf Beihilfe und müssen daher in eine private Krankheitskostenvollversicherung wechseln. Dabei ist zu beachten, dass die Prämien deutlich höher sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn der Wechsel innerhalb von sechs Monaten nach dem Entfallen der Beihilfeberechtigung beantragt wird, erfolgt er ohne Risikoprüfung oder Wartezeit.

Wichtige Überprüfung des Versicherungsschutzes für Studenten

Um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Studenten ihre Privathaftpflicht- und Krankenversicherung sorgfältig überprüfen. Insbesondere die Versicherungsbedingungen sollten genau studiert werden, um festzustellen, ob und wie Studenten familienversichert sind. Bei Fragen und Unsicherheiten ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Bund der Versicherten. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte gut überlegt sein und individuell auf die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt werden.

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