Neue Untergrenze im Übergangsbereich – Änderungen für Midijobs

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Der Mindestlohn in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde angehoben, was einer Steigerung um 41 Cent entspricht. Diese Erhöhung hat vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs spürbare Auswirkungen auf ihr Einkommen. In unserem Überblick finden Unternehmen die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit dieser Anpassung.

Minijobber: Höhere Verdienstgrenze ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verdienstgrenze für Minijobs aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 538 Euro im Monat angehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs dürfen nicht mehr als diesen Betrag monatlich verdienen. Das Jahresentgelt ist auf 6.456 Euro begrenzt, um die finanzielle Belastung für Arbeitgeber zu begrenzen.

In einigen Fällen dürfen Unternehmen die Verdienstgrenze überschreiten, beispielsweise wenn sie eine Krankheitsvertretung einstellen.

Midijob-Untergrenze ändert sich durch Mindestlohnerhöhung

Ab dem 1. Januar 2024 liegt die Untergrenze im Übergangsbereich bei einem monatlichen Verdienst von 538,01 Euro.

Midijobber müssen ab 2024 höheres Arbeitsentgelt haben

Bis zum 30. September 2022 konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die monatlich höchstens 520 Euro verdienten, weiterhin der Versicherungspflicht im Rahmen der bisherigen Midijob-Regelungen nachkommen.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Regelung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ein monatliches Arbeitsentgelt von über 538 Euro haben, um weiterhin kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig zu bleiben. Falls das monatliche Arbeitsentgelt diese Grenze nicht erreicht, gelten sie als Minijobber und müssen sich bei der Minijobzentrale melden.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Krankenversicherung erhöht sich auf 1,7%

Ab dem 1. Januar 2024 werden in der Sozialversicherung Änderungen wirksam. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 62.100 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass das Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Parallel dazu wird die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro angehoben. Ab diesem Einkommen sind Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung erhöht sich auf 1,7 Prozent.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Rentenversicherung neue Beitragsbemessungsgrenzen. Im Westen liegt sie dann bei 7.550 Euro und im Osten bei 7.450 Euro. Die Bezugsgrößen werden ebenfalls angepasst und betragen im Westen 3.535 Euro und im Osten 3.465 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beläuft sich auf 45.358 Euro.

Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente

Rentnerinnen und Rentner mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können ab dem 1. Januar 2024 ein zusätzliches Jahreseinkommen von bis zu 18.558,75 Euro brutto erzielen.

Neuer Monatswert für Verpflegung und Unterkunft ab 2024

Mit dem Beginn des Jahres 2024 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft angepasst. Der Monatswert für Verpflegung beträgt nun 313 Euro, während der Monatswert für Unterkunft und Miete bei 278 Euro liegt. Zusätzlich steht ein täglicher Gesamtwert von 10,43 Euro zur Verfügung, der für die verschiedenen Mahlzeiten des Tages genutzt werden kann.

Neue Verdienstgrenzen durch Anhebung des Mindestlohns

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde ab dem 1. Januar 2024 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs eine deutliche Einkommenssteigerung. Diese Verbesserung ihrer finanziellen Situation bringt jedoch auch neue Herausforderungen für Unternehmen mit sich, da sie sich auf Anpassungen in der Sozialversicherung und den neuen Verdienstgrenzen einstellen müssen.

Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen korrekt umgesetzt werden, ist es ratsam, Expertenrat einzuholen. Die Änderungen im Mindestlohn bedeuten eine spürbare Verbesserung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs, da sie nun mehr Geld verdienen und eine bessere soziale Absicherung haben. Unternehmen müssen sich auf die neuen Verdienstgrenzen und Anpassungen in der Sozialversicherung vorbereiten.

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