GEG: Neue Anforderungen an Heizungs- und Klimatechnik in Industriehallen

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Mit dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz – GEG) gibt es keinen Grund zur Sorge. Der Gesetzgeber hat großzügige Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatische Regelungen vorgesehen, um den schrittweisen Weg hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045 zu ermöglichen. Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen bleiben die Hallenheizungs-Technik der ersten Wahl und erfüllen alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien.

Flexibel und effizient: Infrarotheizungen für Hallenheizung ideal geeignet

  • Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen sind auch nach Inkrafttreten des GEG die ideale Wahl für Hallenheizungen, da sie dank ihrer innovativen Technologie in der Lage sind, alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien zu erfüllen
  • Das GEG ermöglicht einen schrittweisen Übergang zum klimaneutralen Heizen mit großzügigen Fristen und bezahlbaren, technologieoffenen Regelungen
  • Im Rahmen des GEG haben Sie bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) die Möglichkeit, Ihre Bestandsanlage kostengünstig zu sanieren und auf zukunftsweisende Infrarottechnik umzurüsten, ohne dass Ihnen zusätzliche Vorschriften auferlegt werden

GEG ersetzt EnEG, EnEV und EEWärmeG: Neues Regelwerk für energetische Anforderungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Wärmewende und wurde am 1. November 2020 eingeführt. Es legt fest, welche energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude gelten. Das GEG ersetzt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und zielt darauf ab, die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu mindern.

Ziel: Klimaneutralität bis 2045 durch Umstellung auf erneuerbare Energien

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden neue Standards für Heizungs- und Klimatechnik festgelegt, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz zu steigern. Das Ziel ist es, schrittweise auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusteigen, und bis spätestens 2045 soll der Gebäudebereich frei von fossilen Energieträgern sein und Klimaneutralität erreichen.

Heizung und Klimatisierung: Das neue GEG und seine Ausnahmen

Gewerbe- und Industriehallen fallen unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das für nahezu alle beheizten oder klimatisierten Gebäude gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen wie Gewächshäuser, Stallanlagen und Zelte. Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen diese Gebäude erfüllen müssen, um schrittweise auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzustellen. Durch diese Maßnahmen soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert und die Wärmewende in Deutschland beschleunigt werden.

Stichtag 01.01.2024 für erneuerbare Energien bei Neubauten in Neubaugebieten

Um das Ziel zu erreichen, dass Heizungen zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, wurden unterschiedliche Fristen für Neubauten und Bestandsgebäude festgelegt. Ab dem 01.01.2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten diese Anforderung erfüllen. Bestandsgebäude in Großstädten haben bis zum 30.06.2026 Zeit, während Bestandsgebäude in kleineren Städten bis zum 30.06.2028 Zeit haben. Diese großzügigen Übergangsfristen geben den Gebäudeeigentümern genügend Zeit, um auf klimafreundliche Heizungstechnologien umzusteigen.

  • Ab Juni 2026 gelten für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude in Großstädten neue Anforderungen im Bereich Heizung
  • Ab Juni 2028 müssen Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude in kleineren Städten umgerüstet sein

Bestehende Heizungsanlagen, die eine Betriebsdauer von 30 Jahren oder länger haben oder bestimmte Kriterien wie eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW erfüllen, sind von den neuen Anforderungen des GEG nicht betroffen. Dies bedeutet, dass Eigentümer von Bestandsgebäuden ihre aktuellen Heizungssysteme weiterhin nutzen können, ohne sie auf die neuen Vorschriften umstellen zu müssen.

Pflichtbefreiung in Härtefällen: Heizen ohne erneuerbare Energien

Trotz der Einführung des neuen GEG können bestehende Gas- oder Ölheizungen weiterhin in Betrieb genommen und bei Havarien repariert werden. Unter bestimmten Umständen können Eigentümer von der Verpflichtung, erneuerbare Energien zu nutzen, befreit werden.

Bundesförderung BEG umfasst neue Förderrichtlinien für Gebäude

Das Parlament befindet sich derzeit in der Diskussion über die neuen Förderrichtlinien für energieeffiziente Gebäude. Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird voraussichtlich eine Förderung für Energieberatungen in Wohngebäuden sein. Die genauen Förderungen für Nichtwohngebäude sind noch nicht festgelegt, werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Zukunftsorientierte Lösung: Hocheffiziente Infrarotheizungen auch ohne erneuerbare Energien

Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus sind auch nach 2026 (bzw. 2028) eine geeignete Option für die Beheizung von Industriehallen. Es besteht keine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien, solange diese Systeme eine Energieeffizienz von mindestens 40 Prozent über einen Zeitraum von einem Jahr nachweisen können. Diese hocheffizienten Heizungssysteme bieten somit eine kostengünstige und nachhaltige Lösung für Industriehallen.

Bei der Errichtung neuer Industriehallen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Anforderungen an erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu erfüllen. Neben Stromdirektheizungen und H2-ready-Gasheizungen können moderne Infrarotheizungen eine effiziente Lösung sein. Sie erfüllen die erforderlichen Effizienzanforderungen und ermöglichen zudem die Nutzung von PV-Strom, der vor Ort erzeugt wird und somit den Primärenergiebedarf reduzieren kann.

Um den Anforderungen an Steuerung, Energiemanagement und Gebäudeautomatisierung in Hallengebäuden gerecht zu werden, sind dezentrale Infrarotheizungsanlagen die optimale Lösung. Dank des innovativen Steuerungssystems CELESTRA und des effizienten Energiemanagementsystems E.M.M.A erfüllen sie alle erforderlichen Kriterien.

Wenn es darum geht, Hallen zu heizen, sind Infrarotheizungen die ideale Wahl. Sie bieten nicht nur einen hervorragenden Wärmekomfort, sondern sind auch äußerst kosteneffizient. Durch ihre energieeffiziente Technologie können sie den Energieverbrauch reduzieren und somit zu einer nachhaltigen Energienutzung beitragen. Zudem ermöglichen Infrarotheizungen den Einsatz erneuerbarer Energien, was zu einer umweltfreundlichen Wärmeversorgung führt.

Die Verwendung hocheffizienter Infrarotheizungen in Industriehallen bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Sie sind kostengünstig, energieeffizient und bieten einen hohen Wärmekomfort. Durch ihre Flexibilität können sie problemlos in bestehende Hallen integriert werden und ermöglichen die Nutzung erneuerbarer Energien. So stellen sie eine zukunftssichere Lösung für die Hallenheizung dar und unterstützen die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende.

Auch nach Inkrafttreten des GEG bleiben hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen die bevorzugte Lösung für Industriehallen. Sie erfüllen sämtliche Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und punkten zudem durch ihre Kosteneffizienz und Energieeinsparung. Durch ihre Flexibilität ermöglichen sie eine reibungslose Integration erneuerbarer Energien und tragen somit maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende bei. Zusätzlich bieten sie einen hohen Wärmekomfort und schaffen ein angenehmes Raumklima in Industriehallen.

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