Blockade bei Zulassung neuer gv-Pflanzen in der EU

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Die Position der EU zu gentechnisch veränderten Pflanzen ist in den letzten Jahren widersprüchlich gewesen. Obwohl gv-Pflanzen und Lebensmittel in vielen Mitgliedstaaten wenig Akzeptanz finden, sind in der EU bereits 97 verschiedene gv-Pflanzen zugelassen. Diese werden importiert und als Lebens- und Futtermittel vermarktet. Allerdings gibt es seit 1998 keine neuen Zulassungen für den Anbau von gv-Pflanzen in der EU, da die Anträge in der politischen Warteschleife hängen.

Wissenschaftliche Überprüfung ist Grundlage der Zulassungsentscheidungen für gv-Pflanzen in der EU

Die EU-Gesetze zur Gentechnik stellen sicher, dass Zulassungsentscheidungen für gv-Pflanzen auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Trotzdem ist eine politische Entscheidung notwendig, um die endgültige Zulassung zu bestätigen. Leider führen die unterschiedlichen Positionen in den Ausschüssen zu einer Blockade und verhindern eine qualifizierte Mehrheit. Dadurch werden neue gv-Pflanzen nicht zugelassen und es entsteht ein Dilemma.

In der Debatte um gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU richten sich die nationalen Regierungen oft nach dem öffentlichen Meinungsklima in ihren Ländern. Sie können entweder gegen weitere Zulassungen von gv-Pflanzen stimmen oder sich der Stimme enthalten. Die EU-Kommission ist verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften zu befolgen und die gv-Pflanzen zuzulassen, die von der Europäischen Lebensmittelbehörde als sicher bewertet wurden. Die nationalen Regierungen tragen jedoch keine Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen, da sie darauf vertrauen können, dass die gv-Pflanzen dennoch zugelassen werden und der Import von Agrarrohstoffen weiterhin möglich ist.

Die EU-Kommission plant eine Reform des Ausschuss-Verfahrens, um sicherzustellen, dass nationale Regierungen nicht länger die Möglichkeit haben, Verantwortung zu umgehen. Zukünftig soll eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten ausreichen, um über Zulassungsentscheidungen zu befinden. Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen haben keine Auswirkungen, und das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten wird transparent gemacht.

Seit 2015 dürfen die Mitgliedstaaten gv-Pflanzen verbieten, die auf EU-Ebene zugelassen sind oder für die ein Antrag gestellt wurde. Diese Regelung sollte einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern der Gentechnik ermöglichen. Allerdings entsteht ein Konflikt zwischen einem strengen Anbauverbot im eigenen Land und einer formalen Erlaubnis auf EU-Ebene, was für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar ist.

Trotz jahrelanger Bemühungen gibt es in der EU keine Fortschritte bei der Zulassung neuer gv-Pflanzen. Dies hat dazu geführt, dass Unternehmen das Interesse an Europa als Markt für gv-Saatgut verloren haben. Insbesondere Landwirte in Spanien und Portugal sind hiervon betroffen, da sie weiterhin gv-Mais anbauen möchten, aber auf den bereits 1998 zugelassenen MON810-Mais beschränkt sind. Dadurch bleibt ihnen der Zugang zu neuen und verbesserten gv-Pflanzen verwehrt.

In der EU besteht eine Diskrepanz zwischen den politischen Aussagen und den tatsächlichen Entscheidungen bezüglich gentechnisch veränderter Pflanzen. Obwohl klare Vorschriften und wissenschaftliche Sicherheitsüberprüfungen existieren, werden pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage nicht unterstützt. Die geplante Reform des Ausschuss-Verfahrens soll die Verantwortung der nationalen Regierungen stärken, aber der Konflikt zwischen Anbauverboten und Zulassungsentscheidungen führt zu Stillstand und Unsicherheit.

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