Ein wegweisender Fall sorgt für Aufsehen, da erstmals seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 ein Insolvenzgericht Gegenstand einer eskalierenden Auseinandersetzung ist. Das Amtsgericht Münster wird von Gläubigern und dem Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma, Heinrich Fritz Stellmach, wegen Verfahrensverschleppung verklagt. Die Beteiligten werfen einem Rechtspfleger Amtsmissbrauch vor und fordern Schadensersatz. Die Entscheidung dieses Falls wird richtungsweisend für ähnliche Fälle sein und das Vertrauen in die Justiz beeinflussen.
Verfahren gegen Rechtspfleger vor dem Landgericht Münster eingeleitet
Im November 2023 hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, dass der Insolvenzverwalter den Rechtspfleger wegen Verfahrensverschleppung verklagen soll. Der Prozess vor dem Landgericht Münster wurde im Dezember 2023 eingeleitet. Zusätzlich haben sowohl Mitglieder des Gläubigerausschusses als auch der Insolvenzverwalter einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger beim Amtsgericht Münster gestellt.
Der Insolvenzverwalter Stellmach behauptet, dass das Insolvenzverfahren bereits seit Ende 2013 abgeschlossen sein könnte, aber die Schlussrechnung von 2017 wurde bisher nicht bearbeitet. Rechtsanwalt Dieter Ungelenk, der den Gläubigerausschuss vertritt, betont, dass diese Verzögerung dazu führt, dass die erfolgreiche Sanierung seit einem Jahrzehnt verschoben und verzögert wird. Dies wird als Angriff auf die Rechte der Gläubiger und ihre Autonomie betrachtet.
Heinrich Fritz Stellmach, Insolvenzverwalter für alma-Küchen, hat es geschafft, innerhalb weniger Monate eine übertragende Sanierung durchzuführen und somit 160 Arbeitsplätze und 14 Verkaufshäuser zu retten. Das Verfahren zur Verwertung des Vermögens hätte eigentlich Ende 2013 abgeschlossen sein sollen. Leider hat der Rechtspfleger ohne nachvollziehbare Gründe die Kassenprüfungsberichte einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt. Trotz mehrfacher Rügen und Dialogangebote wurde die Schlussrechnung mit einer Insolvenzquote von 25 Prozent bisher nicht bearbeitet.
Der Rechtspfleger am Landgericht Münster ist seit geraumer Zeit Gegenstand kritischer Betrachtung durch die Beschwerdekammer. Es wird bemängelt, dass er eigenwillig agiert und nicht nach geltendem Recht vorgeht.
In Anbetracht der aktuellen Situation hat Rechtsanwalt Dr. Robert Sieren beschlossen, eine Sammelklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Rechtspfleger einzureichen. Ein Gutachten von Professor Dr. Stefan Smid bestätigt die Vorwürfe der Befangenheit gegenüber dem Rechtspfleger. Professor Dr. Hans Haarmeyer, ein renommierter Experte im Insolvenzbereich, bezeichnet das Verhalten des Rechtspflegers als rechtswidrig und schädlich für das Ansehen der Justiz.
Nach jahrelanger Untätigkeit hat der Rechtspfleger endlich einen Sachverständigen beauftragt, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen. Der Insolvenzverwalter hofft auf eine schnelle Entscheidung des Gerichts, um das Verfahren endlich abzuschließen. Der Sprecher des Gläubigerausschusses warnt jedoch davor, dass sich das Verfahren um weitere Jahre verzögern könnte, wenn der abgelehnte Rechtspfleger weiterhin tätig sein darf. Dies könnte zu einem beispiellosen Debakel für alle Gläubiger führen.
Der aktuelle Fall am Amtsgericht Münster erregt eine erhebliche Aufmerksamkeit. Die Eskalation im Insolvenzverfahren verdeutlicht die Problematik der Verfahrensverzögerung seitens der Schuldner. Die Klagen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters werfen wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Handelns des Rechtspflegers auf. Die Entscheidung des Gerichts wird richtungsweisend für den Umgang mit ähnlichen Fällen sein und das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren endlich einen gerechten Abschluss finden wird.