Urteil: Fiat muss 15 Prozent Schadensersatz zahlen

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Im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Landgericht Halle den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. dazu verpflichtet, 15 Prozent Schadensersatz zu leisten. Dieses Urteil betrifft ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Es unterstreicht die Relevanz der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, eine kostenlose anwaltliche Beratung im Online-Check, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Zahlreiche Wohnmobile von Fiat im Abgasskandal betroffen

Im Fiat-Abgasskandal, der seit Sommer 2020 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt untersucht wird, sind vor allem Wohnmobile betroffen. Der Fiat Ducato ist das meistgenutzte Basisfahrzeug bei Wohnmobilherstellern. Laut der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 etwa 200.000 Freizeitfahrzeuge betroffen. Der Fiat-Diesel Multijet soll unzulässige Abschalteinrichtungen besitzen, die dazu führen, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, aber nicht im normalen Straßenverkehr.

Gericht legt Differenzschaden auf 15 Prozent des Kaufpreises fest

Das Landgericht Halle hat in einem Rechtsstreit den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe aufgrund fahrlässigen Handelns im Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Schadensersatz wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises des Wohnmobils festgelegt. Obwohl das Gericht keine vorsätzliche oder sittenwidrige Handlung von Stellantis feststellte, wurde die Verwendung einer Timerfunktion als unzulässig betrachtet.

Rechtsprechung stärkt Verbraucher im Abgasskandal gegen Hersteller

Mit dem Urteil des Landgerichts Halle wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal bestätigt. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird als fahrlässiges Handeln angesehen. Diese Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher und es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet hat.

Abschalteinrichtung entscheidend: BGH zum Abgasskandal bei Wohnmobilen

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Wohnmobilen hat der Bundesgerichtshof erstmals seine Sichtweise dargelegt. Der BGH erkennt fahrlässiges Handeln als möglichen Grund für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht an. Eine entscheidende Frage in diesem Kontext ist, ob eine Abschalteinrichtung in den Wohnmobilen vorhanden ist oder nicht. Der BGH betont, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile angewendet werden können. Allerdings wurden in diesem Urteil Vorsatz und Sittenwidrigkeit nicht behandelt und könnten in anderen Verfahren thematisiert werden.

Fiat-Chrysler-Abgasskandal: Geschädigte profitieren von positiven Aussichten

Die jüngsten rechtlichen Entwicklungen haben die Chancen der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erheblich verbessert. Auch im Abgasskandal bei Fiat Chrysler können Geschädigte nun auf bessere Aussichten hoffen. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Eine Individualklage ist eine empfehlenswerte Option, da die aktuelle Rechtsprechung gute Erfolgsaussichten bietet. Mit dem kostenfreien Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer können Verbraucher den richtigen Weg aus dem Dieselskandal finden.

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