Die Debeka, ein führender privater Krankenversicherer, hat eine kontroverse Vorgehensweise gewählt: Sie bietet ihren Kunden unaufgefordert Gesundheitsprogramme an. Diese Praxis hat den Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz veranlasst, die Debeka abzumahnen. Bisher sind jedoch keine spürbaren Auswirkungen dieser Abmahnung festzustellen.
Kundenservice: Debeka zeigt Möglichkeiten im Gesundheitsmanagement mit Abrechnungsdaten
Die Debeka hat es sich zum Ziel gesetzt, ihren Kunden die verschiedenen Optionen im Bereich des Gesundheitsmanagements aufzuzeigen. Dabei werden die vorhandenen Abrechnungsdaten genutzt, um beispielsweise individuelle Gesundheitsprogramme zu entwickeln und anzubieten.
Die Debeka bietet ihren Kunden Gesundheitsprogramme an, um Folgeerkrankungen bei Diabetikern zu verhindern. Durch eine Änderung des Lebensstils und angepasste Therapien wird beispielsweise der diabetische Fuß vermieden. Das langfristige Ziel ist es, die Lebensqualität der Kunden zu verbessern und Amputationen zu verhindern.
Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz, befürwortet grundsätzlich Gesundheitsprogramme bei privaten Krankenversicherungen. Er betont jedoch, dass die Versicherten vorher ihre Einwilligung geben sollten, damit ihnen solche Programme angeboten werden können.
In den bestehenden Verträgen der Debeka fehlt die explizite Einwilligung der Versicherten zur Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Gesundheitsprogramme. Aus diesem Grund wurde die Debeka Anfang des vergangenen Jahres vom Landesdatenschutzbeauftragten abgemahnt.
Die Debeka hat gegen die Verwarnung des Landesdatenschutzbeauftragten Klage eingereicht und in erster Instanz gewonnen. Der Fall wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz verhandelt, jedoch steht der genaue Termin noch nicht fest. Die Entscheidung des Gerichts wird richtungsweisend sein, da sie auch für andere private Krankenversicherungen von grundlegender Bedeutung ist. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht den Fall beurteilen wird und welche Auswirkungen dies für die Branche haben wird.
Gemäß Andreas Staufer, Fachanwalt für IT- und Medizinrecht, ist es nachvollziehbar, dass die Debeka ihre Kunden über Gesundheitsprogramme aufklären möchte. Jedoch gibt es aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung Einschränkungen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten.
Die gezielte Information einzelner Versicherter über Vorsorgemaßnahmen gestaltet sich schwierig, wenn keine explizite Einwilligung der Versicherten vorliegt. Die Nutzung von Gesundheitsdaten ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung stark reglementiert. Um gezielte Kundenkommunikation durchführen zu können, müssen die Versicherten ihre Zustimmung geben. Bei bereits bestehenden Verträgen, in denen diese Einwilligung fehlt, entsteht eine rechtliche Grauzone. Es besteht Diskussionsbedarf und Klärungsbedarf bezüglich der Befugnisse von privaten Krankenversicherungen in Bezug auf Gesundheitsprogramme.
Seit 2017 bemüht sich die Debeka, bei Neuversicherten die Einwilligung einzuholen, sie über Gesundheitsprogramme zu informieren. Etwa die Hälfte der Kunden hat bereits eingewilligt. Die meisten Versicherten sind zudem mit der gezielten Kundenkommunikation einverstanden.
Bei der Debeka sind von den insgesamt 2,5 Millionen Krankenvollversicherten bisher mehr als eine Million Kunden ohne Einwilligung zur Nutzung von Gesundheitsprogrammen.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das kürzlich im Bundestag diskutiert wurde, bietet keine Lösung für das Problem, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme anbieten. Im Gegensatz dazu können gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten bereits heute unaufgefordert kontaktieren und ihnen Nachsorgeprogramme für spezifische Krankheiten anbieten. Das GDNG erwähnt jedoch nicht explizit private Krankenversicherungen, was zu einer rechtlichen Lücke führt.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Streit zwischen der Debeka und dem Landesdatenschutzbeauftragten bedeutende Auswirkungen auf das Gesetz haben wird.
Kontroverse um Debekas ungefragte Gesundheitsprogramme: Kundenrechte und Datenschutz
Die Debeka geht proaktiv auf ihre Kunden zu und bietet ihnen ohne explizite Anfrage verschiedene Gesundheitsprogramme an. Dabei sieht die Debeka es als ihre Aufgabe an, ihren Kunden ihre Möglichkeiten im Bereich des Gesundheitsmanagements aufzuzeigen. Um über wichtige Vorsorgemaßnahmen zu informieren, ist eine vorherige Einwilligung der Versicherten erforderlich.
Nachdem die Debeka ungefragt Gesundheitsprogramme für ihre Kunden angeboten hat, wurde sie vom rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten verwarnt. In einem laufenden Rechtsstreit hat die Debeka in erster Instanz Recht bekommen, doch die endgültige Entscheidung liegt beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) bietet keine Lösung für dieses Problem, da private Krankenversicherungen darin nicht berücksichtigt werden.
Es herrscht weiterhin Uneinigkeit darüber, ob private Krankenversicherungen ihren Kunden ohne deren explizite Zustimmung Gesundheitsprogramme anbieten dürfen.