Teilweise Steuerentlastung für KWK-Anlagen weiterhin möglich

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Die KWK-Branche muss sich aufgrund neuer Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 auf große Veränderungen einstellen. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen endete am 31.12.2023. Das BHKW-Infozentrum warnt vor den weitreichenden Folgen dieser Änderung.

Änderungen im Energiesteuergesetz betreffen KWK-Anlagen

Trotz des Auslaufens der vollständigen Steuerentlastung steht Betreibern von KWK-Anlagen weiterhin die Möglichkeit offen, die teilweise Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Dies ist gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG geregelt. Bei der Wahl des Brenn- oder Kraftstoffs ist jedoch zu beachten, dass der Unterschied zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung je nach Art des eingesetzten Brenn- oder Kraftstoffs variieren kann.

KWK-Anlagen ab 2024 von neuen Regelungen betroffen

Die Neuregelung im Energiesteuergesetz betrifft sowohl neue als auch bereits bestehende KWK-Anlagen. Das bedeutet, dass alle Betreiber von KWK-Anlagen, unabhängig davon, wann sie in Betrieb genommen wurden, die neuen Regelungen beachten und umsetzen müssen.

KWK-Betreiber müssen sich auf teilweise Steuerentlastung einstellen

Durch die neuen Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 ergeben sich große Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist ausgelaufen, was zu Anpassungen bei den Betreibern führt. Diese haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, die teilweise Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Es ist jedoch zu beachten, dass es bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen Unterschiede geben kann. Sowohl neue als auch bereits bestehende Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen, was der KWK-Branche vor neue Herausforderungen stellt.

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