Erbschaftssteuer 2023: Was das ist, welche Änderungen es gab und wie sie umgangen wird
Video: Wie ungerecht ist die Erbschaftsteuer? quer vom BR
- Ehegatten oder Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder; 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten und Neffen: 20.000 Euro
- Nicht-Verwandte: 20.000 Euro
Diese Änderungen sind für die Erbschaftssteuer 2023 wichtig
Die Änderungen, die für die Erbschaftssteuer 2023 relevant sind, beziehen sich auf die Vorschriften zur Bewertung von zu vererbendem Vermögen. Teilweise sind auch die Freibeträge von den Änderungen betroffen, daher muss immer der Einzelfall betrachtet werden, um konkrete Aussagen zur Höhe der Erbschaftssteuer treffen zu können.
Die Grundstruktur der Steuer bleibt indes gleich, auch die Kategorisierung sowie die Abhängigkeit der Steuersätze von Verwandtschaftsgrad und Vermögenswert bleibt bestehen.
Kann die Erbschaftssteuer 2023 umgangen werden?
Den Staat am Erbe beteiligen? Angesichts ständig steigender Belastungen möchten die meisten Erblasser und Erben nicht auch noch weiteres Geld von ihrem Vermögen abgeben müssen. Die Frage, ob sich die Erbschaftssteuer 2023 umgehen lässt, ist daher nachvollziehbar. Es ist jedoch keine Lösung, das Finanzamt einfach nicht von einer Übertragung in Kenntnis zu setzen, zumal eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen von Immobilien ohnehin bekannt wird.
Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, kann der Steuerhinterziehung beschuldigt werden! Diese wiederum kann erhebliche Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Auch erhöhte Steuersätze sind ein häufig angewandtes Mittel zur Bestrafung nach einer Steuerhinterziehung.
Legal hingegen ist der Weg über eine Schenkung. Die Immobilie wird bereits zu Lebzeiten des Erblassers an den Erben überschrieben, wobei hier die Schenkungssteuer bei Überschreiten der Freibeträge zu beachten ist. Der Haken: Eine Schenkung ist erst nach zehn Jahren vollständig rechtskräftig und kann solange noch angefochten werden. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn nur ein theoretisch Erbberechtigter die Schenkung erhält und die übrigen Erben leer ausgehen würden.
Sie können die Schenkung prüfen lassen bzw. anfechten, sofern keine gütliche Einigung möglich ist. Wichtig ist zudem, dass der gültige Freibetrag in der gesamten Dauer der Schenkungszeit, also für die kompletten zehn Jahre, nicht überschritten werden darf.
Wer eine weitere Schenkung oder ein Erbe erhält, kann diese Grenze mitunter erreichen und überschreiten. Des Weiteren kann eine Erbschaftssteuerpflicht vorliegen, wenn die Erben weniger als zehn Jahre in der Immobilie wohnen bleiben. Eine Scheinschenkung wird unterstellt, die Steuerpflicht gilt in dem Fall rückwirkend.