Forschungszulage: Stärkung der Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft

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Die Forschungszulage, als integraler Bestandteil des Wachstumschancengesetzes, eröffnet Unternehmen zahlreiche Vorteile. Durch die geplante Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro erhalten Unternehmen eine größere finanzielle Unterstützung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Innovationsvorhaben zu beschleunigen und neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt zu bringen.

Attraktive Förderquoten: Steuerliche Forschungsförderung für KMUs besonders attraktiv

Die Bemessungsgrundlage spielt eine entscheidende Rolle bei der steuerlichen Förderung von Forschungsprojekten. Durch die neuen Regelungen kann sie nun bis zu 10 Mio. Euro betragen. Dies eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, eine höhere Förderung zu erhalten und ihre Forschungsprojekte umfangreicher zu finanzieren. Die Förderquoten liegen bei 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, wobei kleine und mittlere Unternehmen von einem erhöhten Satz von 35 Prozent profitieren können.

  • Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen, die zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.07.2020 entstanden sind, kann maximal 2 Mio. Euro betragen
  • Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen dem 30.06.2020 und dem Tag der Gesetzesverabschiedung förderfähige Aufwendungen zu tätigen, die eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro haben können
  • Unternehmen haben ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Möglichkeit, förderfähige Aufwendungen mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 10 Millionen Euro anzugeben

Trotz der Bereitstellung von Mitteln für die Forschungszulage wurden bisher nur 10 Prozent dieser Mittel genutzt. Im Deutschen Bundestag wurden die geringen Nutzungszahlen diskutiert und es wurden neue Regelungen zur Forschungszulage vorgestellt. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte, dass die Nutzung der Forschungszulage in den letzten Jahren langsam gestiegen sei. Die neuen Regelungen sollen eine umfassendere Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung ermöglichen und eine „Full-Flavor-Variante“ der Forschungszulage einführen, um die Potenziale voll auszuschöpfen.

Effektivere Finanzierung von Forschungsprojekten durch höhere Bemessungsgrundlage

  1. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro ermöglicht es Unternehmen, ihre Forschungsprojekte großzügiger zu finanzieren. Dies schafft Raum für kreative Ideen, fördert die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und stärkt die Positionierung auf dem Markt
  2. Unternehmen können von attraktiven Förderquoten bei der steuerlichen Forschungsförderung profitieren. Die Höhe der Forschungszulage beträgt generell 25 Prozent der Bemessungsgrundlage und kann für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 Prozent steigen, was die Förderung besonders attraktiv macht
  3. Durch die neuen Regelungen der Forschungszulage werden Unternehmen nicht nur bei den Personalkosten, sondern auch bei den Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unterstützt. Dies ermöglicht eine umfassende Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  4. Durch die finanzielle Unterstützung von Personalkosten und Sachkosten fördert die Forschungszulage die Generierung von zusätzlichem Wissen. Dies stärkt die heimische Wertschöpfung und trägt zur Steigerung der Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei

Die neuen Regelungen der Forschungszulage bieten Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Durch die erhöhte Bemessungsgrundlage können sie größere Fördermittel erhalten und somit ihre Forschungsprojekte umfangreicher finanzieren. Besonders attraktiv sind die Förderquoten von 25 bzw. 35 Prozent, die bei kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Zudem werden nun auch Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert, was Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt.

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