Gartenidylle als Büro: Steuerliche Vorteile nutzen

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Arbeitnehmer gehen neue Wege, um ihre Arbeitseffizienz zu steigern. Die Nutzung von Gartenhäusern und Bauwagen als Homeoffice eröffnet nicht nur einen Perspektivwechsel, sondern könnte auch finanzielle Vorteile bieten. Durch potenzielle Steuerersparnisse wird diese innovative Arbeitsumgebung noch interessanter.

Gartenhäuser und Bauwagen: VLH berät zu Steuerabzügen

Die Verbindung von Natur und Beruf: Beschäftigte können nun das Homeoffice in heimeligen Gartenhäusern oder rustikalen Bauwagen einrichten, wie der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) berichtet. Diese originelle Arbeitsplatzwahl erlaubt nicht nur eine individuelle Gestaltung, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, diverse Kosten von der Steuer abzusetzen. Ein neuer Ansatz für effizientes Arbeiten mit steuerlichen Vorteilen.

Arbeitsplatz der Zukunft: Mehr als nur Büro

Immer deutlicher wird, dass Hersteller vermehrt Gesamtlösungen für Bürohäuschen anbieten, die nicht nur die Innenausstattung, sondern auch Elektroinstallationen einschließen. Insbesondere gut zahlende Arbeitnehmer mit eigenem Grundstück und der Bereitschaft, in zusätzliche Extras zu investieren, zeigen starkes Interesse an dieser Option.

Arbeitnehmerförderung durch Steuervergünstigungen gestärkt

Für jene, die vorrangig im Homeoffice arbeiten, wie etwa IT-Experten oder Journalisten, eröffnet sich eine interessante steuerliche Möglichkeit. Die Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Arbeitsraum kann von großem Nutzen sein. Die Kosten für diesen Raum sind vollständig von der Steuer absetzbar, unter der Bedingung, dass er als zentraler Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dient. Dieses Angebot steht auch Lehrkräften ohne festen Arbeitsplatz offen, die bis zu 1.260 Euro (für 2023) steuerlich geltend machen können.

Finanzupdate: Kostenabsetzung für das klassische Arbeitszimmer anpassen

Arbeitszimmer in Privatwohnungen steuerlich optimieren: Teilweise Abzüge für Miete sowie Energiekosten wie Strom und Heizung sind bei Nutzung als Homeoffice möglich. Des Weiteren lassen sich Kosten für Arbeitsgeräte wie Schreibtisch, Stuhl und Beleuchtung eigenständig und unabhängig von der Arbeitszimmer-Absetzung steuerlich optimieren.

Gartenhausausgaben ab sofort steuerlich absetzbar

Durch die Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice lassen sich Kosten präzise zuordnen, vorausgesetzt separate Strom- und Wasserzähler sind installiert. Fortlaufende Ausgaben wie Energie und Reinigung sind bis zu 1.260 Euro oder vollständig gemäß der Einkommensteuer absetzbar, abhängig von einem vorhandenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Bei Nutzung des Hauptzählers für Strom und Wasser ist eine gründliche Berechnung notwendig.

Die Abschreibung von Gartenstrukturen unterliegt verschiedenen Regelungen. Ein mobiler Bauwagen kann über zwölf Jahre hinweg abgeschrieben werden, während ein fest im Boden verankertes Gartenhaus über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben wird. Im Falle einer Einstufung als Schuppen gilt eine Abschreibungsdauer von 16 Jahren.

Zukunftsgestaltung: Anpassungen und regulatorische Entwicklungen

Bevor man das Gartenhaus zum Homeoffice umfunktioniert, sollte man die Genehmigungslage klären. Ab 2023 können Arbeitszimmerkosten nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den zentralen Ort der beruflichen Tätigkeit bildet. Alternativ haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale zu nutzen, die ab 2023 bei bis zu 210 Arbeitstagen sechs Euro pro Tag beträgt.

Die Art und Weise, wie Arbeitnehmer das Homeoffice gestalten, erfährt eine steuerliche Evolution: Gartenhäuser und Bauwagen sind auf dem Vormarsch und bieten nicht nur eine attraktive Arbeitsumgebung, sondern auch steuerliche Vorzüge. Zukünftige Änderungen ab 2023 werden die Absetzungsoptionen entsprechend modifizieren.

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