KfW-Bank verbessert Bedingungen für Kreditförderung von Wohneigentum für Familien

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Ab dem 16. Oktober 2023 verbessert die staatliche KfW-Bank die Bedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Die neuen Regelungen sehen eine deutliche Erhöhung der Grenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens vor, wodurch mehr Familien mit kleinen und mittleren Einkommen Zugang zu zinsverbilligten Krediten für den Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum erhalten.

KfW-Bank erhöht Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge für Familien

Ab dem 16. Oktober 2023 können Familien mit einem Kind, die das Kreditprogramm nutzen möchten, von einer erhöhten Einkommensgrenze profitieren. Statt der bisherigen 60.000 Euro liegt die neue Grenze bei 90.000 Euro. Für jede weitere Kind erhöht sich die Grenze um zusätzliche 10.000 Euro. Darüber hinaus steigen die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 Euro.

KfW-Bank erhöht Förderung für klimafreundliches Wohneigentum von Familien

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ unterstützt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Es bietet zinsverbilligte KfW-Kredite für den Neubau und den Ersterwerb von energieeffizientem und klimafreundlichem Wohneigentum. Dabei werden nur Häuser gefördert, die einen geringen CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus haben. Das Programm zielt darauf ab, die Wohneigentumsquote zu erhöhen und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Die Förderung der KfW-Bank richtet sich an neu errichtete Wohngebäude, die den hohen energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) erfüllen. Alternativ können die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllt werden. Die Förderung gilt nur für Wohngebäude, die nach Fertigstellung den Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen und somit geringe Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus aufweisen.

Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ wird als Projektförderung angeboten, bei der die KfW-Bank einen Anteil des Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln finanziert. Dabei können alle Kosten für das Bauwerk sowie die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden. Zusätzlich können auch Eigenleistungen gefördert werden, indem die Ausgaben für das Material berücksichtigt werden. Die KfW-Bank kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanzieren.

Positive Evaluation zeigt Erfolg des Baukindergeldes für Familien

Die Evaluation des Instituts Wohnen und Umwelt zeigt, dass das Baukindergeld erfolgreich die Zielgruppen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro gefördert hat und einen wichtigen Anreiz für den Erwerb von Wohneigentum darstellte.

Die neue KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ berücksichtigt das zu versteuernde Einkommen als Hauptkriterium. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge wird der Zugang zu dieser Förderung für noch mehr Familien ermöglicht. Im Vergleich zum Baukindergeld hat die neue Förderung den Vorteil, dass sie den Kauf von Bestandsimmobilien ausschließt und den Fokus auf den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum legt.

Die verbesserten Bedingungen der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ ermöglichen es Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Durch die Erhöhung des zu versteuernden Jahreseinkommens und der Kredithöchstbeträge erhalten sie neue Möglichkeiten und einen einfacheren Zugang zu günstigen Finanzierungsmöglichkeiten. Gleichzeitig leisten sie mit dieser Förderung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da nur energieeffiziente und klimafreundliche Häuser gefördert werden.

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