EuGH-Entscheidungen: Bereits kleine Schäden können zu Schadenersatz führen

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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in den letzten Monaten gezeigt, dass Unternehmen ein erhebliches Haftungsrisiko für Datenschutzverletzungen tragen. Selbst geringfügige Verletzungen des Datenschutzes können zu Schadenersatzansprüchen führen, und bereits die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

EuGH: Schadenersatzansprüche bei Befürchtung von Datenmissbrauch möglich

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht werden können, wenn dadurch „gefühlsmäßige Beeinträchtigungen“ entstehen. Selbst die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Risiken von Datenschutzverletzungen wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich durch eine Cyberversicherung auch gegen mögliche Verstöße gegen die DSGVO abzusichern. Allerdings gestaltet sich der Versicherungsmarkt zunehmend herausfordernd. Hierbei unterstützt die acant.service GmbH als spezialisierter Versicherungsmakler Unternehmen dabei, den individuell passenden Versicherungsschutz zu finden, der ihren Bedürfnissen und Risiken gerecht wird.

Haftung für Datenschutzverstöße: EuGH mit bemerkenswerten Entscheidungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den letzten Monaten mehrere Urteile zur Haftung bei Datenschutzverstößen gefällt. Diese Entscheidungen zeigen, dass Unternehmen für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sind und bei Verstößen Schadenersatz leisten müssen. Interessanterweise kann bereits eine „gefühlsmäßige Beeinträchtigung“ durch Datenmissbrauch zu Schadenersatzansprüchen führen.

  • Selbst kleinste immaterielle Schäden können Schadenersatzansprüche begründen, zum Beispiel vorübergehende emotionale Beeinträchtigungen aufgrund von Datenmissbrauch (EuGH, 04.05.2023 – C-300/21)
  • Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten nicht automatisch auf unzureichende Datenschutzmaßnahmen hinweist. Das betroffene Unternehmen muss jedoch nachweisen, dass es keinerlei Verantwortung für den Vorfall trägt. Zusätzlich kann bereits die Befürchtung eines Missbrauchs zu einem immateriellen Schaden führen, der zu Schadenersatz berechtigt ist
  • Unternehmen können für den Missbrauch von personenbezogenen Daten haftbar gemacht werden, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Entschädigungszahlungen steht jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Grad des Verschuldens. Selbst bei geringem Verschulden können Unternehmen hohe Entschädigungen leisten müssen, wenn der Datenverlust oder -missbrauch zu erheblichen Schäden für die Betroffenen führt
  • Wenn gestohlene Daten es ermöglichen, Personen zu identifizieren, kann dies zu einem immateriellen Schaden führen und somit Schadenersatzforderungen begründen, auch wenn die Daten nicht für Identitätsdiebstahl verwendet werden (Schlussantrag des Generalanwalts zu den Fällen EuGH – C-182/22 und EuGH – C-189/22)

Versicherungsschutz für Unternehmen: Schutz vor Haftung bei Datenschutzverletzungen

Die steigende Bedrohung durch datenschutzrechtliche Haftung macht Unternehmen immer anfälliger. Daher sollten sie neben einer umfassenden IT-Sicherheit und Datenschutzvorkehrungen auch den Schutz durch eine geeignete Versicherung in Betracht ziehen.

Cyberversicherungen bieten Unternehmen einen finanziellen Schutz vor den Folgen von Datenschutzverletzungen. Im Falle eines erfolgreichen Hackerangriffs übernimmt die Versicherung die Schadenersatzpflichten gemäß der DSGVO. Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung wiederum schützt das Unternehmen vor ruinösen Rechtsstreitigkeiten nach einem Datenverlust.

Cyberversicherungen: Schwierige Suche nach individuell passenden Policen

Aufgrund der steigenden Zahl erfolgreicher Cyberangriffe auf Unternehmen ist der Markt für Cyberversicherungen in den letzten Jahren erheblich komplexer geworden. Die Versicherer reagieren auf diese Entwicklung, indem sie strengere Auflagen und Prüfungen einführen, um das gestiegene Risiko angemessen abzudecken. Gleichzeitig haben sich die Versicherungsbedingungen vieler Angebote verschlechtert, was es für Unternehmen schwieriger macht, die richtige Versicherungspolice zu finden oder individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Die acant.service GmbH ist ein Fachmakler für Cyberversicherungen, der Unternehmen bei der Bewältigung der finanziellen Folgen von Datenschutzverletzungen unterstützt und berät. Mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in der Branche kennt das Unternehmen den Markt genau und kann auf direkte Kontakte zu einschlägigen Versicherern zurückgreifen. Sie bieten maßgeschneiderte Lösungen für einen optimalen Cyberversicherungsschutz in einem anspruchsvollen Markt.

EuGH-Urteile: Selbst kleine Schäden können zu Schadenersatzansprüchen führen

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat dazu geführt, dass Unternehmen ein erhöhtes Risiko tragen, für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht zu werden. Um sich vor den möglichen finanziellen Folgen von Schadenersatzklagen zu schützen, können Unternehmen auf Cyberversicherungen und betriebliche Rechtsschutzversicherungen zurückgreifen. Die acant.service GmbH unterstützt Unternehmen dabei, den individuell passenden Versicherungsschutz zu finden und sich bestmöglich vor den Auswirkungen von Datenschutzverletzungen zu schützen.

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