Mehr Transparenz: Krankenkassen müssen informieren

0

Mit der beschlossenen Gesetzesänderung bietet der Bundestag Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Schutzmechanismus gegen hohe Nachzahlungsforderungen, die bisher bei verspäteter Einreichung der Einkommensnachweise drohten.

Höchstbeitrag fällt weg: Entlastung für Selbstständige in der Krankenversicherung

Bisher sah die Regelung vor, dass Selbstständige drei Jahre Zeit haben, um ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Auf Basis dieser Nachweise berechnen die Krankenkassen den Beitrag, den die Versicherten zu entrichten haben. Bei verspäteter Einreichung der Unterlagen wurde jedoch der Höchstbeitrag in Rechnung gestellt, ohne Rücksicht darauf, ob nachträglich Steuerbescheide vorgelegt wurden. Dies konnte zu Nachzahlungsforderungen von mehr als 8.000 Euro pro Jahr führen und war insbesondere für Selbstständige mit geringem Einkommen eine enorme Belastung.

Aufgrund der erfolgreichen Forderung der Verbraucherschützer wird die Regelung zur Einkommensnachweisfrist für selbstständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag beschloss im Oktober eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch. Diese Änderung soll sicherstellen, dass die Krankenkassen den Höchstbeitrag nicht mehr ohne Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Steuerbescheide bei verspäteter Einreichung der Unterlagen fordern dürfen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen.

Selbstständige haben nun die Möglichkeit, ihre Beiträge entsprechend ihres tatsächlichen Einkommens anzupassen, sobald das Finanzamt einen Steuerbescheid ausgestellt hat.

  1. Die Krankenkassen können den Höchstbeitrag erst fordern, wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid ausgestellt hat. Dadurch werden nachträglich eingereichte Einkommensnachweise berücksichtigt und eine transparentere Beitragsberechnung ermöglicht
  2. Die Informationspflicht der Krankenkassen beinhaltet die Verpflichtung, die Versicherten über die Berechnung ihrer Beiträge zu informieren. Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten können die Versicherten eine Anpassung ihres monatlichen Kassenbeitrags beantragen, um ihn ihrem tatsächlichen Einkommen entsprechend anzupassen
  3. Wenn Selbstständige ihre Einkommensnachweise nachträglich vorlegen, sind die Krankenversicherungen verpflichtet, diese anzuerkennen und den Beitrag anzupassen

Die geplanten Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erweisen sich aus Sicht der Verbraucherschützer als äußerst erfreulich, da sie nicht nur für aktuelle Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten sollen. Selbstständige können von dieser Regelung profitieren, indem sie eine Neuberechnung ihrer Beiträge entsprechend ihres Einkommens beantragen und zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.

Die geplante Gesetzesänderung ist von großer Bedeutung für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie schützt sie vor hohen Nachzahlungen und gewährleistet eine fairere Berechnung der Beiträge. Selbstständige können nun auf eine gerechtere und transparentere Beitragsregelung hoffen, die ihnen finanzielle Sicherheit und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz bietet.

Lassen Sie eine Antwort hier